Genehmigungsverfahren

Einen positiven Genehmigungsbescheid für Windenergieanlagen zu erhalten, erfordert einen langen Atem. Um konkrete Aussagen über die Auflagen beim Errichten und Betrieb der Anlagen machen zu können, werden durch die Genehmigungsbehörde unterschiedliche Gutachten angefordert. Diese befassen sich mit Stabilität des Untergrundes, den Schall- und Lichteinwirkungen auf die Umgebung und dem Eingriff in das Landschaftsbild.

Wird die Genehmigung erteilt, so werden als Folge der oben genannten Gutachten Auflagen durch die Genehmigungsbehörde formuliert. Diese gilt es zum Teil während bzw. nach der Baudurchführung entsprechend den Anforderungen durchzuführen.

Die Genehmigung von Windenergieanlagen wird hauptsächlich durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz geregelt. Hier fließen zudem das Bauplanungsrecht, das Naturschutzrecht, das Luftverkehrsrecht und Straßenrecht mit ein. In diesem Rahmen erfolgt zudem die Auseinandersetzung mit der planerischen Steuerung der Anlagenerrichtung durch Raumordnung und Flächennutzungsplanung. Bei mehreren Anlagen ist das Gesetz über die Umweltverträglichkeit mit zu berücksichtigen.

Wir können Ihnen dabei weiterhelfen. Unser Team unterstützt Sie auf Ihrem Weg hin zur Windenergieanlage und übernimmt für Sie die komplizierten Verfahren und Behördengänge.